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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Internetportal ENERLIX©
§ 1 Allgemeines
(1) Die oak media GmbH, Technologiepark 3, 33100 Paderborn (im Folgenden „ oak media“ genannt) betreibt das Internetportal ENERLIX©, welches unter anderem über die Internetadresse www.energieportal24.de/b2b/ erreichbar ist.
(2) Die Nutzung der einzelnen Dienste von ENERLIX©, insbesondere die Schaltung eines Firmeneintrags im Branchenbuch, richtet sich nach den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht im Einzelfall vertraglich etwas anderes geregelt ist. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen der Teilnehmer wird widersprochen. Die Nutzung der bezeichneten Dienste steht nur Unternehmern frei. Daher gelten vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen auch ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr.
(3) oak media ist berechtigt, den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. oak media wird jeden Teilnehmer rechtzeitig vor Inkrafttreten einer Änderung per E-Mail benachrichtigen. Nutzt der Teilnehmer danach das Angebot weiter, so gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer neuen Fassung als akzeptiert. Widerspricht der Teilnehmer der Annahme der Änderungen, so führt dies zur Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen oak media und dem Teilnehmer bezüglich ENERLIX©, ohne dass es einer Kündigung durch oak media bedürfte; andere Leistungen und Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien bleiben davon unberührt. Die Wirkung der Änderung tritt mit einer Frist von 14 Tagen nach Absendung der E-Mail zum Anfang eines Kalendermonats ein. Kann der Teilnehmer nachweisen, dass ihn die E-Mail nicht erreicht hat, so beginnt die Frist mit Kenntnis der Änderungen. Widerspricht der Teilnehmer den geänderten Preisen innerhalb dieses Zeitraums, endet dieser Vertrag mit sofortiger Wirkung.
§ 2 Leistungen von oak media
(1) oak media stellt seine Leistungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen und im dort sowie auf den Internetseiten von ENERLIX© beschriebenen Umfang zur Verfügung. Insbesondere schafft oak media die technischen Voraussetzungen für die Schaltung von Firmeneinträgen im Branchenbuch.
(2) oak media stellt dem Teilnehmer dazu ein Teilnehmerkonto (im Folgenden „Kunden-Account“) zur Verfügung.
(3) Die Einzelheiten der Leistungen werden auf den Internetseiten von ENERLIX© beschrieben. Insbesondere wird oak media die Branchenbucheinträge in der auf den Internetseiten von ENERLIX© beschriebenen Art und Weise vornehmen. Soweit das auf den Internetseiten von ENERLIX© beschriebene Angebot auch die Schaltung von Einträgen auf weiteren Portalen im Netzwerk vorsieht, wird ENERLIX© diese für den Teilnehmer ggf. durchführen.
(4) oak media ist berechtigt, jederzeit selbständig Updates und Erweiterungen in ENERLIX© durchzuführen, wenn dies für den Teilnehmer zumutbar ist.
(5) oak media ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
§ 3 Kostenlose Leistungen von oak media
Soweit die von oak media angebotene Leistung kostenfrei ist, wie z.B. kostenlose Grundeinträge in das Branchenbuch von ENERLIX©, hat der Nutzer keinen Anspruch gegen oak media auf Aufrechterhaltung des Angebots. oak media behält sich vor, das Angebot jederzeit ohne Vorankündigung einzustellen. § 10 ist insoweit nicht anwendbar.
§ 4 Preise für kostenpflichtige Leistungen von oak media
Die Vergütung für kostenpflichtige Leistungen von oak media richtet sich entweder nach der jeweils gültigen Preisliste oder nach individuell vereinbarten Preisen. Der Teilnehmer kann durch Schaltung eines Links (sog. Backlink oder auch Crosslink) von seiner eigenen Firmenhomepage auf eine vorgegebene Seite des ENERLIX©-Netzwerkes für Umwelttechnik einen Preisrabatt erhalten. Der Link muss entsprechend der Vorgaben für gültige Backlinks gesetzt werden. Für Preisänderungen gilt § 1 Absatz 3 entsprechend.
§ 5 Anmeldung als Teilnehmer
(1) Die Nutzung aller Dienste von ENERLIX© setzt eine dauerhafte Registrierung als Portal-Firma voraus. Die Registrierung erfolgt durch Eingabe der erforderlichen Daten in ein dafür vorgesehenes Online-Formular und ist mit der Anlage des Kunden-Accounts abgeschlossen.
(2) Teilnehmer können nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB werden. Handelt es sich bei dem Unternehmer um eine natürliche Person oder um eine Personengesellschaft, so kann nur Teilnehmer werden, wer wenigstens das 18. Lebensjahr vollendet hat. Handelt es sich bei dem Unternehmer nicht um eine natürliche Person, so darf für das Unternehmen nur eine mit ausreichender Vertretungsmacht des Unternehmens ausgestattete Person tätig werden.
(3) Wer bereits Teilnehmer ist, kann nicht nochmals Teilnehmer werden (keine „Doppelmitgliedschaft“). Der Primärschlüssel zur Unterscheidung wird durch die e-Mailadresse vorgegeben. Unterschiedliche Abteilungen bzw. Filialen eines Unternehmens werden als einzelne Mitgliedschaften gewertet und zählen nicht als "Doppelmitgliedschaft".
(4) oak media ist auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen für die Aufnahme als Teilnehmer berechtigt, die Registrierung ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
§ 6 Nebenpflichten
(1) Alle Teilnehmer von ENERLIX© treffen zum Zwecke der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ablaufs Verhaltenspflichten, deren Nichtbefolgung zu Nachteilen, wie z.B. einer Kündigung und Schadensersatzansprüchen, führen kann. Diese Verhaltenspflichten sind im folgenden aufgeführt.
(2) Der Teilnehmer hat
1. bei gegebenenfalls erforderlichen Registrierungen und sonstigen zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Abfragen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen,
2. es zu unterlassen, sich ein zweites Mal zu registrieren,
3. bei einer nachträglichen Änderung der abgefragten Daten diese oak media mitzuteilen,
4. sicherzustellen, dass der Benutzername sowie das dazugehörige Passwort keinem Dritten zugänglich gemacht werden,
5. jede Nutzung von ENERLIX© unter dem eigenen Kunde-Account durch Dritte zu unterbinden,
6. die Nutzung automatischer Voreinstellungsfunktionen für das Passwort zu unterlassen,
7. oak media unverzüglich unter response@ENERLIX©.com mitzuteilen, wenn eine missbräuchliche Benutzung des Passworts bzw. des Kunde-Accounts vorliegt oder Anhaltspunkte für eine bevorstehende missbräuchliche Nutzung bestehen.
(3) Der Teilnehmer ist des weiteren verpflichtet, die Dienste von ENERLIX© nicht rechtsmissbräuchlich oder in sittenwidriger Weise zu nutzen und die Gesetze sowie die Rechte Dritter zu respektieren. Dies schließt insbesondere folgende Pflichten ein:
1. Der Teilnehmer stellt sicher, dass durch von ihm in das Internet eingespeiste Daten nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Jugendschutz, die Persönlichkeitsrechte Dritter und die Verletzung von Schutzrechten, insbesondere Marken-, Firmen- und Urheberrechten Dritter, verstoßen wird. Der Teilnehmer unterlässt die Einspeisung von Daten mit sittenwidrigem Inhalt.
2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen.
3. Der Teilnehmer stellt sicher, dass seine auf dem Server von ENERLIX© eingesetzten Skripts, Programme und Dateien nicht mit Fehlern behaftet sind, die geeignet sind, die Leistungserbringung durch ENERLIX© zu stören (z.B. aufgrund Viren).
4. Der Teilnehmer beachtet die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes und der Datensicherheit. Er wird seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen auf die Einhaltung dieser Vorgaben verpflichten.
(4) Im Fall eines Pflichtverstoßes gemäß Absatz 2 und 3 ist oak media berechtigt, nach seiner Wahl gegebenenfalls betroffene Inhalte mit sofortiger Wirkung vorübergehend zu sperren und/oder zu löschen und/oder den Teilnehmer vorübergehend oder dauernd vom Angebot von ENERLIX© auszuschließen und/oder ihm fristlos zu kündigen. Das gleiche gilt, wenn oak media von Dritten darauf hingewiesen wird, dass der Teilnehmer unter Verstoß gegen die in Absatz 3 enthaltenen Pflichten Inhalte vorhält oder verbreitet, sofern die Behauptung einer Rechtsverletzung nicht offensichtlich unrichtig ist.
(5) Der Teilnehmer hat oak media den aus einer Pflichtverletzung resultierenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass er diesen nicht zu vertreten hat. Der Teilnehmer stellt oak media von allen Nachteilen frei, die oak media aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Teilnehmers entstehen.
§ 7 Urheberrechte
(1) Für den Fall, dass der Teilnehmer im Zusammenhang mit den Leistungen von oak media Inhalte bereithält oder übermittelt, an denen ihm Urheberrechte oder Nutzungsrechte zustehen, ist oak media für die Dauer der Leistungserbringung zu denjenigen Vervielfältigungshandlungen berechtigt, die oak media durchführen muss, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen.
(2) Die im Internetangebot von ENERLIX© enthaltenen Daten unterliegen urheberrechtlichem Schutz. Dem Nutzer ist es daher nicht gestattet, diese Daten über die vom Rechtsinhaber im Einzelfall gewährte Nutzung hinaus zu kopieren, zu bearbeiten und/oder weiterzuverbreiten. Insbesondere ist die vollständige, teilweise oder auszugsweise Verwendung der von ENERLIX© bereitgestellten Auftragsdaten für vertragsfremde Zwecke sowie das Auslesen dieser Daten zu vorgenannten Zwecken nicht gestattet.
§ 8 Datenschutz
(1) Die vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten Daten werden von oak media ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet.
(2) Für die Einhaltung der Vorgaben des Datenschutzes durch die Teilnehmer gilt § 7 Absatz 3 Nr. 4.
(3) Datenerhebung und Datenverwendung im Rahmen von Anfragen und Auftragsausschreibungen: Durch das Ausfüllen des Formulars für Anfragen und Auftragsausschreibungen werden von ENERLIX bestimmte personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Dies sind unter anderem die folgenden Daten: - Name, Vorname, - ggf. Firmenbezeichnung, - Adresse, - E-Mail-Adresse, - IP Adresse, - Telefon- und Telefaxnummer. Nach dem Absenden des Formulars werden Ihre personenbezogenen Daten entsprechend des Auftrages / der Anfrage an die durch den Auftrag in Betracht kommenden Anbieter weitergeleitet. Diese werden Ihnen die gewünschten Angebote unterbreiten.
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§ 9 Haftung
(1) oak media leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
a) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet oak media in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
c) Bei fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht), haftet oak media in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
(2) oak media bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Teilnehmer hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Virenabwehr nach dem aktuellen Stand der Technik.
(3) Soweit die Haftung von oak media ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von oak media.
(4) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 10 Vertragsdauer und Kündigung bei kostenpflichtigen Leistungen
(1) Soweit einzelvertraglich keine abweichende Regelung besteht, wird der Vertrag für die Dauer von einem Jahr geschlossen. Abgerechnet wird zum ersten des Folgemonats. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit er nicht innerhalb eines Monats vor Ablauf des Jahres von einer der Parteien gekündigt wird. Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft bei ENERLIX© wird der Firmeneintrag des Teilnehmers auf ENERLIX© gelöscht.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 11 Sonstiges
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrundeliegendem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Paderborn.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen des diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrundeliegenden Vertrags nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
Paderborn, den 01.10.2008






